Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Geschichte

Ursprünge von Stadt und Pfarrei

Die erste Kirche dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit in Lichtenfels eine „Meranierkirche” (Heid) gewesen sein. Als erster Pfarrer für den Ort Lichtenfels wird im Urbar des Klosters Langheim ein gewisser Heimo (um 1207) genannt. I

Im Jahre 1244 wurde zu Scheßlitz jene Urkunde gesiegelt, die besagt, dass Heinrich, der Kustos des Klosters Langheim, von dem Bürger Gottfried für 20 Schillinge die Hofstätte beim Kirchhof zu Lichtenfels erwarb. Die vier Langheimer Häuser standen auf dem heutigen Kirchberg „vor dem obern tor”. Vor ihnen erstreckte sich der Friedhof, in dessen Mitte der Vorgängerbau der späteren Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt stand.

Herzog Otto von Meranien starb kinderlos auf der Burg Niesten am 19. Juni 1248. Mit ihm endete die Herrschaft des meranischen Hauses in Franken. Aus dem meranischen Nachlass kamen Lichtenfels und seine Burg in den Besitz des Herrn von Truhendingen. Die von Truhendingen konnten ihr neues Erbteil nicht lange halten. Vermutlich spielten finanzielle Gründe bei dessen Veräußerung mit. Bamberg konnte endlich die Burg erwerben.

Mit der Burg ging die Stadt Lichtenfels als „heimkehrendes Lehen” in den Besitz des Bamberger Fürstbistums über. Bischof Heinrich von Bilversheim (1242-1257) sicherte mit der „Wolfsburger Urkunde”, ausgestellt auf seiner Burg Wolfsberg zu Kärnten, das castrum Lichtenfels als bleibendes bischöfliches Gut. Um eine neue Veräußerung oder Lehnbarmachung zukünftig auszuschließen, drohte der resolute Fürstbischof für einen solchen Fall den Bann an.